Die Vorfreude ist groß, sobald nach einer Besichtigung das passende Grundstück gefunden wurde. Häufig stehen die darauf befindlichen Bäume allerdings den Nutzungsbedürfnissen entgegen. Private Baumbesitzer im Raum Berlin-Brandenburg kommen in diesem Fall nicht umhin, sich neben dem Thema Baumpflege mit der Baumfällung auseinanderzusetzen. Da die grünen Gewächse dem gesetzlich geregelten Baumschutz unterliegen, sollte die Arbeit von einem Experten-Team mit viel Erfahrung im Bereich Baumfällung übernommen werden.
Es gibt unterschiedliche Gründe, die eine Baumfällung notwendig machen. Diese treten ein, sobald ein Baum den Grundstücksbesitzer dabei behindert, geplante Bauvorhaben in die Tat umzusetzen. Ein Grund zur Fällung ist auch dann gegeben, wenn ein Baum krank oder abgestorben ist und sich künftig zur möglichen Gefahrenquelle auf dem Grundstück entwickeln könnte. Bevor ein Baum gefällt wird, sollten Baumbesitzer zwingend einen Baumgutachter zurate ziehen, der eine Bewertung vornimmt und auf dieser Basis die Notwendigkeit feststellt.
Baumfällung unterliegt in Berlin der Baumschutzverordnung. Diese regelt gemäß § 39 (5) Nr. 2 BNatSchG den Schutz der auf Bäumen lebenden Tierarten. Aus diesem Grund ist eine Baumfällung lediglich in den Wintermonaten zwischen dem 01.10. und dem 28.02. zulässig. In einzelnen Ausnahmefällen ist es erlaubt, sogenannte "Gefahrenbäume" auch während des Verbotszeitraums unter Erhaltung des Artenschutzes zu fällen.
Die Gesetze des Landes Berlin-Brandenburg untersagen Baumfällern das Absägen bestimmter Baumarten. Geschützte Bäume sind beispielsweise Laubbäume, Walnuss, Waldkiefern sowie verschiedene Obstbaumarten wie die türkische Baumhasel. Informationen zufolge greift der Baumschutz auch dann, sobald ein Baum einen Stammumfang von mindestens 80 Zentimetern aufweist.
Baumarbeiten im Sinne der Baumfällung dürfen ohne Genehmigung an kranken, sehr alten oder einsturzgefährdeten Bäumen durchgeführt werden. Eine Genehmigung ist auch bei Bäumen, die weniger als 60 Zentimeter Stammumfang besitzen und maximal 1 30 Zentimeter hoch sind, nicht mehr erforderlich. Auch dürfen Grundstücksbesitzer im Sinne der Vorschriften mit Ausnahmegenehmigung einen Baum fällen, sofern dieser den Denkmalschutz eines Baudenkmals behindert.
Da im Raum Berlin-Brandenburg keine einheitliche Baumschutzsatzung existiert, unterscheiden sich die gültigen Regelungen jedoch von Ortschaft zu Ortschaft. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, bei der zuständigen Gemeinde in der Umgebung vor Ort nachzufragen. Auf diese Weise können es Baumfäller vermeiden, eine mit hohem Bußgeld geahndete Ordnungswidrigkeit zu begehen.
Die Kosten für die Maßnahmen einer Baumfällung variieren. Generell sollten private Grundstücksbesitzer zwischen 400 und 1.000 Euro einrechnen. Diverse Faktoren wie etwa die Baumart, die Art der Fällung und die Kosten der Genehmigung wirken sich auf den Gesamtpreis aus. Private Baumbesitzer sollten sich fragen, ob sie das Holz behalten wollen und ob sie Wurzel und Baumkrone ebenfalls beseitigen möchten. Ist dies der Fall, verursacht der Baumschnitt zusätzliche Kosten. Abhängig von der Baumart berechnen professionelle Baumfäller bis zu 70 Euro, um die Baumwurzel zu entfernen. Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich, vor den anfallenden Arbeiten beim Unternehmen mit Verweis auf das Baumgutachten einen Kostenvoranschlag einzuholen.
Privatleute sollten die Arbeit an größeren Bäumen immer erfahrenen Profis überlassen. Nur diese Baumfäller verfügen über die notwendige Technik und Ausstattung, um Bäume fachgerecht abzuholzen. Nach der Kontaktaufnahme per Telefon unterbreiten wir Privatleuten ein individuelles Angebot, das auf dem Gutachten basiert.
Bei Bedarf nehmen die Profis zusätzliche Arbeiten wie beispielsweise die Kroneneinkürzung vor. Nach dem Kontakt nehmen die Baumfäller kurzfristig ihre Arbeit auf. Dank ihrer schnellen und effizienten Arbeitsweise können sie Baumfällungen normalerweise binnen ein bis zwei Tagen durchführen. Auch in akuten Notfällen sind die erfahrenen Baumfäller zeitnah erreichbar und fällen abgestorbene und erkrankte Bäume, die dem eigenen Umfeld gefährlich werden können.
Die erfahrenen Mitarbeiter nehmen die Fällung der Bäume unter Einsatz von unterschiedlichen Techniken und Einstellungen vor. Das Team wendet beispielsweise die Seilklettertechnik an, die es ermöglicht, einzelne Bestandteile des Baumes sicher zu entfernen und diese mit einem Seil effizient auf den Boden zu bringen. Der Vorteil der Seilklettertechnik liegt darin, dass schwer zugängliche Stellen binnen kürzester Zeit kostenschonend und sicher zugänglich sind. Weitere, kostenintensive Arbeiten mit einer Hubarbeitsbühne sind dank der Seilklettertechnik häufig nicht mehr notwendig. Und auch weiter Arbeiten im Gartenbau Berlin können von uns fachgerecht für Sie übernommen werden.
Wer die Hilfe eines renommierten Spezialisten beansprucht, bekommt aus Ausgleich für die anfallenden Kosten alle Leistungen aus einer Hand. Bei fachlichen Fragen verstehen sich die Profis als erster Ansprechpartner, die mit Rat und Tat zur Seite stehen. Sie beraten vor der Durchführung der hochkomplexen Arbeiten jeden Kunden individuell zur richtigen Baumpflege. Nach Vereinbarung übernehmen sie neben der Baumpflege in Berlin auch das Einholen aller relevanten Genehmigungen vor Ort und der Durchführung aller Arbeiten. Selbstverständlich hält das gewählte Unternehmen dabei sämtliche Vorgaben und Regeln der Gesetzeslage ein und haftet im Schadensfall mit der betrieblichen Versicherung. Nach getaner Arbeit vom Fachmann erstrahlt der Garten in neuem Glanz - und das gänzlich ohne Risiko oder größere Investitionen vonseiten des Gartenbesitzers.